Sofortleistung bei Raubüberfall oder Geiselnahme
Die versicherte Person hat im Rahmen der Unfallversicherung Anrecht auf den Erhalt einer zusätzlichen Sofortleistung bis zu einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, sofern der Unfall während eines Banküberfalls oder einer Geiselnahme eingetreten ist.