Sonstige vermehrte Bedürfnisse
Vermehrte Bedürfnisse sind alle verletzungsbedingten und ständig wiederkehrenden Mehraufwendungen, die einem Verletzten durch einen Unfall im Vergleich zu einem gesunden Menschen anfallen. Dies können zum Beispiel sein:
- ein behindertengerechter Umbau oder Rückbau der Wohnung
- Der Einbau eines Treppenliftes
- Kosten einer Pflegekraft
- elektronische Schreib-und Lesehilfen
- behindertengerechter Umbau eines Autos
- Nachhilfe für Schüler
Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Ersatz vermehrter Bedürfnisse nach einem Unfallschaden ist
§ 843 Abs. 2, 2. Alt. BGB.
Sind vermehrte Bedürfnisse in den Sparten
Fahrerschutz-Versicherung oder
Unfallversicherung mitversichert, so dass das Unfallopfer Schadensleistungen erhält, so ist die Leistung in der Regel auf einen monatliche und eine Gesamt-Höchstsumme begrenzt.