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Sorgerechtsverfügung

In einer Sorgerechtsverfügung können Eltern festhalten, wer im Falle des eigenen Ablebens das Sorgerecht für minderjährige Kinder erhält. Gibt es keine Verfügung, entscheidet das Gericht zum Wohle des Kindes. Zuerst wird das Sorgerecht dem anderen leiblichen Elternteil zugesprochen, falls dies dazu geeignet ist. Mit der Verfügung kann diesem Vorgehen widersprochen und ein Vormund festgelegt oder auch ausgeschlossen werden. Die Sorgerechtsverfügung muss, wie ein Testament, notariell gefertigt oder komplett handschriftlich abgefasst und mit Vor- und Zuname unterschrieben werden.

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