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Grundsätzlich gilt für den Erwerb der Staatsangehörigkeit entweder das Abstammungsprinzip oder das Territorialprinzip.
Erfüllt jemand die Voraussetzungen für die Staatsangehörigkeit in mehreren Staaten, kann es zu einer Doppel- oder Mehrfachstaatsangehörigkeit kommen.
In der Bundesrepublik Deutschland werden diese Fragen im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt.
Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit:
Seit dem 01.01.2000 gilt auch das Territorialprinzip in beschränktem Umfang. Ein im Inland geborenes Kind ausländischer Eltern erwirbt die deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt, wenn:
Kinder, die dieser Regelung zufolge eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, müssen sich später zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden.
Die Heirat eines deutschen Staatsbürgers führt nicht zum Erwerb einer deutschen Staatsbürgerschaft.