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Unter „terminaler Krankheit“ versteht man eine rasch fortschreitende, unheilbare Krankheit, die nach Ansicht eines Facharztes zum voraussichtlichem Tode der erkrankten Person innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Feststellung führen wird. In der Versicherungwirtschaft kann eine terminale Krankheit je nach Vertrag die vorzeitige Auszahlung einer anteiligen Versicherungssumme bewirken.