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Das einzelne Unfallereignis wird an gegebener Stelle oft nicht genauer definiert. In den Versicherungsbedingungen ist deshalb zusätzlich zu prüfen, ob die Unfallpolice auch bei einer unfallbedingten Dekompressionskrankheit (Caissonkrankheit) die entstehenden Therapiekosten leistet, einschließlich der Kosten für eine notwendige Druckkammerbehandlung.