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Um die Erfüllbarkeit bestehender Versicherungsverträge zu gewährleisten, ist das Vermögen von Versicherungsunternehmen "gebunden".
Die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders ist bei Bedingungs- und Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung unbedingt erforderlich. Nach neuem Versicherungsrecht kann die Aufsichtsbehörde nur noch nachträglich einschreiten.