Umwandlung der Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung
Es besteht die Möglichkeit der Umwandlung einer
Risikolebensversicherung in eine
Kapitallebensversicherung.
Um
zusätzlich für das Alter vorzusorgen, sollte man
von
seinem Umtauschrecht innerhalb
von zehn Jahren Gebrauch machen.