A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |
Die Umweltschadenversicherung ist ein Leistungsbaustein mehrerer Versicherungssparten, unter anderem der Wohngebäudeversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Tierhalter-Haftpflichtversicherung, Gewerbehaftpflichtversicherung und Privathaftpflichtversicherung.
Ist diese Leistung vereinbart, erstattet die Versicherungsgesellschaft Forderungen nach dem Umweltschadensgesetz (UschadG) bis zum vereinbarten Höchstbetrag. Umweltschadensversicherungen sind auch als selbstständige Police abschließbar.
Umweltschadensgesetz: Seit Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes (UschadG) haften Verursacher nicht mehr nur für Umweltschäden an Einzelpersonen, sondern auch grundsätzlich für Schäden an geschützen Tier- und Pflanzenarten, natürlichen Lebensräumen (Biodiversität), Böden und Gewässern. Der Verursacher ist zu folgenden Leistungen verpflichtet: