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Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbtständige Versorgungseinrichtung, meist in der Rechtsform als eingetragener Verein. Sie unterliegen nicht der Versicherungsaufsicht.
Für Arbeitnehmer ist sie eine attraktive Möglichkeit der Altersversorgung. Die Unterstützungskassen gewähren den Arbeitnehmern der Trägerunternehmen Versorgungsleistung, jedoch ohne Rechtsanspruch. Zuwendungen der Trägerunternehmen und Erträge aus ihren Vermögensanlagen sind dabei die wichtigsten Finanzierungsgrundlagen.
Der besondere Vorteil ist die günstige Besteuerung der Leistung im Alter. In diesem Fall erhält der Rentner einen Versorgungsfreibetrag von 40% der Rente die nicht zu versteuern sind.