Der
Hausratversicherung
und
Gebäudeversicherung
wird der Begriff Unterversicherung zugeordnet. Dabei ist der entstandene Schaden im (Neu-)Wert höher, als die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Die Entschädigungsleistungen werden dabei vom Versicherungsträger gekürzt.
Gegebenenfalls verzichtet der Versicherer auf diese Leistungskürzung.