Versicherungsschutz besteht bei unfreiwilligen Vergiftungen durch das plötzliche bzw. auch allmähliche Einwirken über mehrere Stunden, von Gasen und Dämpfen.
Rauchvergiftungen sind in der Regel mitversichert. Zu beachten ist, dass Berufs- und Gewerbekrankheiten davon ausgeschlossen sind.