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- Kommunen lassen im öffentlichen Verkehrsraum streuen, um Gefahrenlagen durch Schnee und Glatteis zu vermeiden
- Betreiber von Kinderspielplätzen müssen Verletzungsgefahren an Spielgeräten vermeiden
- Räum- und Streupflicht auf Gehwegen kann auch auf Privatleute zutreffen
- Anbringung von Treppengeländern oder die Instandhaltung von Gehwegen sind verkehrssichernde Maßnahmen eines Vermieters gegenüber Mietern und deren Besuchern
- Baustellen sind vom jeweiligen Bauherren /Bauunternehmer gegen das Betreten Unbefugter hinreichend zu sichern; Verletzungsgefahr soll vermieden werden