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Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht bei vermieteten Einliegerwohnungen (in Einfamilienhäusern bzw. Zweifamilienhäusern) im selbstgenutzten Objekt, jedoch ohne gewerbliche Nutzung.
Die Gesellschaften begrenzen diese Leistung in Anzahl der vermieteten Einliegerwohnungen bzw. einen Gesamtmietwert. Wird diese vertraglich geregelte Anzahl oder der Betrag überschritten, so entfällt die Mitversicherung.
siehe:
Gebäudehaftpflichtversicherung