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Die Vorsorgeversicherung ist eine Leistungserweiterung bei einer Haftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass sich versicherte Risiken im Laufe eines Vertrages ändern oder sogar neue Risiken hinzutreten können.
Ist diese Klausel im Vertrag enthalten, so gilt ein neues Risiko zunächst als beitragsfrei mitversichert, bis es dem Versicherer angezeigt wird. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Versicherungsnehmer erstmals eine selbstständige Arbeit aufnimmt, eine Wohnung vermietet oder ein neues Fahrzeug auf seinen Namen zulässt. Der Vorsorgeschutz gilt jedoch nur vorübergehend: Wird das neue Risiko nicht innerhalb einer bestimmten Frist dem Versicherer gemeldet (in der Regel 1-6 Monate), so verfällt der Anspruch.