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Als Wanderversicherte bezeichnet man Versicherungsnehmer, die im Laufe ihres Erwerbslebens Beiträge an verschiedene Rentenversicherungsträger gezahlt haben.
Beispielsweise in die knappschaftliche Rentenversicherung (geringfügig Beschäftigte) und später die Rentenversicherung für Angestellte.
siehe:
Rentenversicherung