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Wenn eine Pflegebedürftigkeit während der vereinbarten Wartezeit eintritt, so leistet - eine andauernde Pflegebedürftigkeit vorausgesetzt - der Versicherer nach Ablauf der Wartezeit . Einige Versicherer erlassen die Wartezeit ganz, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls pflegebedürftig wird.