A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |
Zählt ein Schlaganfall zu den versicherten Risiken, etwa im Rahmen einer Schwere-Krankheiten-Versicherung, kann zu Beginn des Versicherungsschutzes eine Wartezeit bestehen, z.B. 3 Monate. Wird die Krankheit während dieser Wartezeit diagnostiziert, ist die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit.