Wartezeit für Versicherungsschutz bei Auslandseinsatz
Nach Ablauf eine bestimmten Frist (bspw. 12 Monate) ab Versicherungsbeginn gilt diese Einschränkung der Leistungspflicht des Versicherers nicht im Falle des Einsatzes der versicherten Person bei einer humanitären Hilfeleistung während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Versicherungsschutz humanitärer Auslandseinsatz