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Wechselkennzeichen


Das Wechselkennzeichen ist ein Fahrzeugkennzeichen, das gleichzeitig für mehrere zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge ausgestellt werden kann. Jedoch ist nur dasjenige Fahrzeug für den Verkehr zugelassen, bei dem das Wechselkennzeichen im jeweiligen Moment angebracht ist. In Deutschland dürfen die Behörden Wechselkennzeichen seit dem 01. Juli 2012 ausgeben.

Dabei ist zu beachten, dass das Wechselkennzeichen eine Art Kombinationsmodell ist: Es besteht aus einem Nebenkennzeichen und einem Hauptnummernschild. Das Nebenkennzeichen ist durch den Fahrzeugführer fest am Fahrzeug anzubringen und verbleibt dort auch (fahrzeugbezogener Teil), während das Hauptnummernschild (Wechselteil) zwischen den Fahrzeugen hin- und hergewechselt werden darf. Im Gegensatz zu Saisonkennzeichen ist die Nutzung des Wechselkennzeichens nicht an einen bestimmten Zulassungszeitraum gebunden.

Das Wechselkennzeichen gilt nur innerhalb der gleichen EU-Fahrzeugklasse, weshalb vor allem die Kombinationen PKW-PKW, PKW-Oldtimer, PKW-Wohnmobil oder Motorrad-Motorrad wahrscheinlich sind. Das Fahrzeug muss zudem auf denselben Halter zugelassen sein. Es droht ein Bußgeld von 50 Euro, wenn ein Fahrzeugführer ohne vollständiges Nummernschild unterwegs ist.

Steuerersparnisse sind mit dem Wechselkennzeichen nicht möglich. Für beide Fahrzeuge verlangt der Staat den vollen Steuersatz.

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