A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Wiederauflebensrente

Heiratet ein Empfänger von Witwen-/Witwerrente erneut, fällt diese Rente weg.
Sie kann wieder aufleben, wenn die neue Ehe aufgelöstoder für nichtig erklärt wird.

Nach einer weiteren Ehe erlöscht der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente aus erster Ehe vollständig.

© Versicherungsbote.de