Wiederherstellungskosten
Wiederherstellungskosten sind jene Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Sache in den Zustand zu versetzen, in dem sie sich unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles befand.
Mehrkosten, die z.B. durch Nachtarbeit und Überstunden oder Expressfrachten entstehen, werden nur dann ersetzt, wenn dies vereinbart worden ist .
Kosten, die auch ohne den Versicherungsfall angefallen wären (z.B. für die Mängelbeseitigung an der versicherten Sache), sind keine Wiederherstellungskosten.