Wärmepumpen, Fußboden-, Deckenheizungen
Dem Wohngebäudeversicherer ist das Vorhandensein eine Wärmepumpen, Fußboden-, oder Deckenheizung vor Antragstellung anzuzeigen. Unter Umständen ist dies bei Ermittlung des Wertes 1914 bei hochwertiger Ausstattung zu berücksichtigen.
Gegebenenfalls ist mit Risikozuschlägen zu rechnen.