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Die Gesetzlichen Krankenkassen zahlen für jede Zahnbehandlung nur noch sogenannte Festpauschalen.
Die Kassenleistungen können durch Zahnzusatzversicherungen ergänzt werden.
Sollen bestimmte Materialien z.B. Keramik oder Füllungen aus Edelmetall (sogenannte Inlays) verwendet werden, sollte das im Vertrag vereinbart werden.
Erstattet wird ein vereinbarter Prozentsatz der Rechnungen unter Berücksichtigung der Leistungen der GKV.
Zu den Zahnbehandlungsleistungen gehören allgemeine, prophylaktische und chirurgische Leistungen.
Erforderliche zahnärztliche Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Paradontiums werden inklusive der entsprechenden Material- und Laborkosten übernommen.
siehe:
Zahnersatz