Zertifizierung
Damit Altersvorsorgeverträge im Rahmen der Riester-Rente gefördert werden können, müssen sie zertifiziert sein.
Das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen diese Aufgabe.
Folgende Bedingungen müssen die privaten Altersvorsorgeverträge erfüllen:
- während der Ansparphase müssen regelmäßig Beiträge geleistet werden
- während der Ansparphase darf das Kapital nicht beleihbar sein
- Pfändungssicherheit für angelegtes Kapital
- Anbieterwechsel muss möglich sein (das bis dahin angesparte Kapital wird übertragen)
- Anbieter muss regelmäßig über das angesparte Kapital informieren
- Anleger muss vertraglich zugesichert bekommen, Kapital für Wohneigentum entnehmen zu können
- Leistungsbeginn darf nicht vor der Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. dem Beginn der Altersrente erfolgen
- dem Anleger müssen mindestens die geleisteten Beiträge ausgezahlt werden
- Leistung erfolgt in Form einer lebenslangen monatlichen Auszahlung
Hinweis:
Bei den staatlichen Zertifikaten handelt es sich nicht um staatliche Garantien dafür, dass der Anbieter die versprochene Rendite auch erbringen kann.