Die Zivilprozeßordnung (ZPO) trat am 30. Januar 1877 als Gesetz in Kraft. Sie enthält alle relevanten Vorschriften für die Fragen des
Zivilprozess
es.
Die wichtigsten Verfahren sind:
das Erkenntnisverfahren
das Mahnverfahren und
das schiedsrichterliche Verfahren
Das Zivilprozessrecht sieht in der ZPO die Leistungsklage, Feststellungsklage, Zwischenfeststellungsklage und die Gestaltungsklage vor.