Zulassungs- und Überführungskosten im Rahmen der Neuwertentschädigung (Kfz-Kaskoversicherung)
Leistung der Kaskoversicherung: Bei einem Totalschaden des versicherten Fahrzeuges übernimmt der Versicherer auch die Zulassungs- und Überführungskosten für den Neuwagen. Die Leistung kann an die Bedingung geknüpft sein, dass das neue Fahrzeug ebenfalls bei der betreffenden Versicherungsgesellschaft versichert ist.
Erstzulassung