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Ärzte, Diplompsychologen, Pädagogen oder Sozialpädagogen können nach ihrem abgeschlossenem Studium eine Zusatzausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten absolvieren.
Die Leistungsübernahme ist bei den privaten Krankenkassen nicht einheitlich geregelt und unterscheidet sich von Gesellschaft zu Gesellschaft und von Tarif zu Tarif.
siehe:
approbierte psychologische Psychotherapeuten
Ärzte mit Zusatzausbildung