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Die häusliche oder ambulante Krankenpflege wird ärztlich verordnet.
Sie beinhaltet:
Krankenkassen und Ärzte stimmen ab, welche Leistungen in welchem Umfang genehmigungsfähig sind.
Die häusliche Krankenpflege kann auch in Schulen, Kindergärten oder betreuten Wohnformen stattfinden.