nicht versicherungs- und zulassungspflichtige Fahrzeuge
Versichert sind folgende nicht versicherungs- und zulassungspflichtigen Fahrzeuge:
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Kinderfahrzeuge und Kraftfahrzeuge bis 6 km/h
- Krankenfahrstuhl, Aufsitzrasenmäher, Golfwagen
- Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
- in der Regel auch verkehrende Fahrzeuge, ohne Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen