selbstgenutzte Ferienwohnungen und Ferienhäuser weltweit
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber einer selbstgenutzten Ferienwohnung oder eines Ferienhauses weltweit, einschließlich der dazugehörigen Garagen und Gärten (ohne Vermietung).