Im Rahmen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung können sich Haus- und Grundstückseigentümer vor möglichen Schadenersatzansprüchen. Mit diesem Leistungspunkt sind Schwimmbäder, Teiche oder Biotope, die zu den versicherten Immobilien gehören, ebenfalls mitversichert.
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