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Änderung des versicherten Risikos durch Änderung von Risikofaktoren infolge z.B. wirtschaftlicher, rechtlicher oder technischer Veränderungen (z.B. Vergrößerung der Einbruchdiebstahlkriminalität; Erhöhung von Reparaturkosten; Erhöhung von Gerichtsgebühren). Bei einem Änderungsrisiko kann durch nicht hervorsehbare Risiken die Kalkulationsbasis eines Versicherungsnehmers stark unterminiert werden.