Ärztlicher Prognosezeitraum, BU
Der untersuchende Arzt muss feststellen, ob und wie lange eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Dauer bis zur voraussichtlichen Wiedereingliederung ins Arbeitsleben wird Prognosezeitraum genannt. Während in älteren Bedingungswerken der Prognosezeitraum mit „voraussichtlich dauernd“ definiert war und damit rechtlich auf einen Zeitraum von drei Jahren festgelegt wurde, ist in den meisten Tarifen inzwischen der Prognosezeitraum verkürzt. Dieser liegt nun zwischen sechs Monaten und drei Jahren.