Übergangshilfe
Unter Übergangshilfe versteht man gewöhnlich eine Kapitalleistung, die vom Versicherer bei erstmaliger Anerkennung der Berufsunfähigkeit erbracht wird. Diese Leistung könnte beispielsweise dafür verwendet werden, erforderliche Haus- oder Wohnungsumbauten zu finanzieren.
siehe:Berufsunfähigkeitsversicherung