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Der Versicherer beschafft auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit und erstattet die Kosten für eine bestimmte Anzahl an Übernachtungen (Dauer). Wenn der Versicherte die Leistung Weiter- oder Rückfahrt in Anspruch nimmt, zahlt der Versicherer bei manchen Policen eine Übernachtung. Sobald das versicherte Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch mehr auf Übernachtungskosten. Der Versicherer erstattet die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag je Übernachtung und Person.