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Überschusszuteilung Pflegerente

Versicherungsnehmer werden an zwei Arten von Überschüssen beteiligt: (a) an jährlich laufenden Überschussbeteiligungen (Zinsüberschuss) und (b) am Schlussüberschuss. Üblicherweise werden Überschüsse zur Aufstockung der vereinbarten Versicherungsleistung verwendet.


Die Überschusszuteilung an der laufenden Überschussbeteiligung in der Pflegerentenversicherung erfolgt entsprechend der jährlich berechneten Gesamtverzinsung. Der Versicherungsnehmer erwirbt durch die verbindliche Überschussdeklaration im jährlichen Geschäftsbericht des Versicherers einen unwiderruflichen Anspruch auf die Überschüsse. Die Erlöse aus dem jährlichen Überschuss gehen ein in die sogenannte Bonusrente, die zusätzlich zur Pflegerente ausgezahlt wird. 


Die Höhe der Überschüsse ist im wesentlichen von zwei Faktoren abhängig: (a) von der Entwicklung der Risiko- und Kostenüberschüsse sowie (b) von der Höhe der erwirtschafteten Zinsüberschüsse. Der aktuell gültige Leitzinssatz spielt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle und kann Versicherungsnehmern als Kenngröße für die zu erwartenden Überschüsse dienen, und zwar unabhängig vom jeweiligen Versicherungsanbieter. Folglich bedeutet das, dass Versicherungsunternehmen die Höhe der Überschüsse nicht garantieren können. Demgegenüber ist der Schlussüberschuss generell nicht garantiert und wird nur einmalig zugeteilt.

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