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Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Übertretung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern.
Wohngebäude in Regionen,
die besonders überschwemmungsgefährdet sind bzw. wo es bereits entsprechende Vorschäden gab, können meist nicht versichert werden.
Bei den Gesellschaften
ist dieser Versicherungsschutz dann auf jeden Fall anfragepflichtig.
siehe:Höhere Gewalt