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In der Feuerversicherung sind die Schäden durch direkten Blitzschlag in die versicherte Sache gedeckt. Zumeist ist es jedoch der Fall, dass der Blitz über die
Strom-, Telefon- oder Antennenleitung einschlägt und angeschlossene elektische Geräte, Maschinen usw. beschädigt oder zerstört werden. Es kommt zu einem
Überspannungsschaden durch Blitz.
Dieses Risiko ist bei einigen Wohngebäudetarifen beitragsfrei mitversichert bzw. kann gegen Mehrbeitrag versichert werden. Die festgelegten Entschädigungsgrenzen von 5 Prozent bis 100 Prozent der Versicherungssumme, können von Anbieter zu Anbieter stark voneinander abweichen.
siehe:Überspannung Blitz, Feuerversicherung