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Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung wird allen Hundebesitzern empfohlen, da in der Privathaftpflichtversicherung Hunde nicht mitversichert sind.
Generell gilt, dass der Hundhalter immer haftbar für die Schäden gemacht wird, die sein Hund bei anderen Menschen oder Sachen verursacht, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt. Das ist im § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Bei der Hundehaftpflichtversicherung haftet der Hundhalter ohne eigenen Einfluss auf das Verhalten seines Hundes. Man geht also nicht von einem Verschulden aus.