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Muttergeld

Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor der Geburt, bis acht oder zwölf Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld.

Die Höhe des Muttergeldes ist unterschiedlich:
  • für nicht berufstätige Frauen:
    - einmalig 210 EUR (Entbindungsgeld)
    - Beitragsfreiheit während des Bezugs von Erziehungsgeld
  • Arbeitnehmerinnen:
    - maximal 13, 00 EUR Mutterschaftsgeld pro Kalendertag während der Schutzfristen
    - der Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem Nettoeinkommen (während der Schutzfristen)
    - das Erziehungsgeld wird auf das Mutterschaftsgeld angerechnet
    - Beitragsfreiheit während des Bezugs von Erziehungs- und Mutterschaftsgeld
  • Selbstständige Frauen mit Krankentagegeldanspruch:
    -während der Schutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des versicherten Krankengeldes
    - das Erziehungsgeld wird auf das Mutterschaftsgeld angerechnet
    - Beitragsfreiheit während des Bezugs von Erziehungs- und Mutterschaftsgeld
  • Selbstständige Frauen ohne Krankentagegeldanspruch:
    - einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von 210,00 EUR
    - während des Bezugs von Erziehungsgeld besteht weiterhin Beitragspflicht

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