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Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor der Geburt, bis acht oder zwölf Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld.
- einmalig 210 EUR (Entbindungsgeld)
- Beitragsfreiheit während des Bezugs von Erziehungsgeld
- maximal 13, 00 EUR Mutterschaftsgeld pro Kalendertag während der Schutzfristen
- der Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem Nettoeinkommen (während der Schutzfristen)
- das Erziehungsgeld wird auf das Mutterschaftsgeld angerechnet
- Beitragsfreiheit während des Bezugs von Erziehungs- und Mutterschaftsgeld
-während der Schutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des versicherten Krankengeldes
- das Erziehungsgeld wird auf das Mutterschaftsgeld angerechnet
- Beitragsfreiheit während des Bezugs von Erziehungs- und Mutterschaftsgeld
- einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von 210,00 EUR
- während des Bezugs von Erziehungsgeld besteht weiterhin Beitragspflicht