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Werden Bedürftige, denen eine Pflegestufe zugeordnet ist, in häuslicher Pflege versorgt, besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel.
Dazu gehören:
(z.B. Pflegebetten und Zubehör)
(z.B. Waschsysteme, Bettpfannen)
(z.B. Hausnotrufsysteme)
(z.B. Lagerungsrollen)
(z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel)
Pflegehilfsmittel können ohne eine ärztliche Verordnung bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Allerdings gelten Erstattungsgrenzen und Zuzahlungsregelungen.