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Auch gegen einen rechtsfähigen Verein (im amtlichen Register eingetragen) können Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden.
Deshalb ist eine Vereins-Haftpflichtversicherung notwendig.
Mitglieder des Vereins und auch die Vorstände sind versichert, wenn sie für den Verein tätig werden.
Anhand der bestehenden Vereinshaftpflichtversicherung sollte geprüft werden, ob der Verein für Veranstaltungen eine gesonderte Haftpflicht abschließen muss.