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Bei einer Absetzung für Abnutzungen spricht man von Abschreibungen. Diese beziehen sich auf jedes Jahr der Nutzung, anfallenden Anteil der verbrauchsbedingten Wertminderung von Anlagegütern (Maschinen, Gebäude etc.). Die Abschreibung ist nach gesetzlichen Vorgaben anhand der Nutzungsdauer zu errechnen.
A: Anschaffungswert
R: Restwert
n: Nutzungsdauer
N: Gesamtleistungsvorrat
j: Leistungsbeanspruchung
LE: Leistungseinheit (ha, h, km, etc.)