Unternehmenssteuerreform 2008
2008 trat in der Bundesrepublik Deutschland eine der umfangreichsten Unternehmenssteuer-Reformen in Kraft. Ziel war es, den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
(nicht vollständig)
- Körperschaftsteuersatz von 25% auf 15% gesenkt
- Zinsschranke von 30% bei einer Freigrenze von 1 Mio. € eingeführt
- Halbeinkünfteverfahren wird zum Teileinkünfteverfahren (60% der Erlöse sind steuerpflichtig) und gilt nur noch eingeschränkt
- Bestimmungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung fallen weg
- Gewerbesteuermesszahl von 5% auf 3,5% gesenkt
- Anrechnungsfaktors der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8 angehoben; Begrenzung der Anrechnung auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer
- Betriebsausgabenabzug der Gewerbesteuer fällt weg
- Staffeltarif bei der Gewerbesteuer fällt weg
- 50prozentige Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer fällt weg;
stattdessen: Hinzurechnung von 25% sämtlicher Fremdkapitalzinsen sowie von 25% der Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren bei der Gewerbesteuer
- Abschaffung der degressiven Abschreibung
- Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter wird begrenzt
- Investitionsabzugsbetrag im Rahmen der Sonderabschreibungen nach § 7g EStG eingeführt
- Betriebsvermögensgrenze auf 235.000€ angehoben
- Einführung einer Abgeltungsteuer ab 2009
BetriebsvermögensgrenzeZinsschranke