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In der Position als Geschäftsführer haben Sie im Fall eines Rechtsstreits rund um Ihren Anstellungsvertrag ein erhöhtes Kostenrisiko. Denn diese Streitigkeiten werden nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor Zivilgerichten verhandelt. Hier stellen Ihre Bezüge, Versorgungsansprüche und mögliche Abfindung den Gegenstandswert dar. Vor allem bei einem Berufungsverfahren ist Ihr Kostenrisiko enorm hoch. Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für die gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung kann das volle Kostenrisiko abdecken.