A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |
Einige BU-Versicherer bieten an, diese Lücke (unabhängig davon, um welchen Krankentagegeldversicherer es sich handelt) zu schließen, indem der BU-Versicherer die BU-Rente ab dem Zeitpunkt zahlt, ab dem der Versicherte von seinem Krankentagegeldversicherer einen Bescheid erhält, dass er nach dessen Bedingungen BU ist.
Durch die Wahl dieser Option wird die Auswahl an Tarifen stark eingeschränkt.
siehe:Krankenhaustagegeld, Berufsunfähigkeit, Krankentagegeld