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Das Krankentagegeld wird vom Versicherer geleistet. Je nach Vertragsgestaltung ist die Höhe der Leistungen unterschiedlich.
Zu beachten sind Karenzzeiten. Hier soll Leistungsbezug während gesetzlicher Lohnfortzahlung verhindert werden.
Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit i.d.R. 42 Tage.
Die Höhe des Krankentagegelds darf zusammen mit anderen Krankengeldern (Übergangsgeld, Verletztengeld) nicht die Höhe des auf den Kalendertag umgerechneten Nettoeinkommens übersteigen.
Zur Berechnung des Nettoeinkommens dient der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung (bzw. Eintritt der Arbeitsunfähigkeit).
Vermindert sich das Nettoeinkommen nicht nur vorübergehend, muss der Versicherte dies dem Versicherungsunternehmen mitteilen.
siehe:
Krankenhaustagegeld
Anpassung Krankentagegeld