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Beamte

Personen, die in einem Beamtenverhältnis stehen, sind in allen Bereichen der Sozialversicherung versicherungsfrei.

Beamte erhalten bei Krankheit Beihilfe oder Heilfürsorge und sind deshalb von Krankenversicherung befreit.

Die Anwartschaft auf Pension ist ebenso gewährleistet wie die Hinterbliebenenversorgung. In der Rentenversicherung sind Beamte deshalb versicherungsfrei.

Das Beamtenverhältnis ist unkündbar. Daraus ergibt sich die Freisstellung der Beamten von der Arbeitslosenversicherung.

Beamtenrabatt
Beamter auf Widerruf
Befreiung von der Versicherungspflicht
Dienstunfähigkeitsversicherung
Hinterbliebenenrente
Private Krankenversicherung
Riester-Rente
Risikoprüfung

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