Behindertengerechter Umbau
Der Versicherer erstattet nach einem Unfallschaden die Kosten für den behinderungsgerechten Umbau der Wohnung oder des PKW bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag, wenn diese Leistung laut Versicherungsvertrag vereinbart ist. Unter anderem kann es erforderlich werden, den Wohnraum barrierefrei umzugestalten und einen Treppenlift einzubauen, wenn eine Person sich infolge eines Unfalls nur noch im Rollstuhl fortbewegen kann.
Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung oder den Tod erleidet.
Behindertengerechter Umbau des PKWSonstige vermehrte Bedürfnisse